Sieben Schritte nach Kanada (1): Arbeitserlaubnis

Zunächst lag die höchste Priorität darauf, eine Arbeitserlaubnis für Kanada zu erhalten. Ohne diese würde das gesamte Projekt scheitern. Ohne Arbeitserlaubnis kein Job, ohne Job keine Einwanderung.

Es galt also zunächst, eine Vielzahl an Dokumenten, Übersetzungen und Nachweisen zu organisieren. Glücklicherweise wurde ich hier unterstützt von einer Anwaltskanzlei in Kanada, welche sich auf eben diese Fälle spezialisiert. Meine Ansprechpartner vor Ort teilten mir häppchenweise mit, welche Dokumente, Daten und Formulare benötigt wurden. Den eigentlichen Antrag auf das Arbeitsvisum habe ich entsprechend gar nicht selbst gestellt, sondern nur die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung weitergeleitet. Dieser Teil der Auswanderung war bezogen auf den bürokratischen Aufwand der kleinste.

Zunächst einmal mussten wir bestimmt zehn Vollmachten und Einwilligungen unterschreiben („Use of Representative“, „Potential Conflict of Interest and Direction to Act Form“), da jeder Anwalt der beauftragten Kanzlei einzeln bevollmächtigt sein musste, in unserem Auftrag Dokumente einzureichen; gefolgt von einem einseitigen Fragebogen zur Einreise („Port of Entry Questionnaire“), welcher nach den üblichen strafrechtlichen und psychiatrischen Vorschäden fragt. Anschließend wurde mein aktueller und vollständiger Lebenslauf verlangt und natürlich Kopien sämtlicher offizieller Identifikationsdokumente und deren Übersetzungen; glücklicherweise stellen die Einwohnermeldeämter auf Antrag auch Auszüge aus dem Geburtenregister oder Heiratsurkunden in englischer Sprache aus.
(Zu guter Letzt war auch ein Referenzletter des gegenwärtigen Arbeitgebers nötig, den ich aber zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlegen konnte – schließlich hatte ich noch keine Kündigung eingereicht.)

All diese Dokumente wurden schließlich Anfang April den kanadischen Behörden vorgelegt um ein „Labour Market Impact Assessment“ durchführen zu können. Und nur bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung konnten wir mit sämtlichen weiteren Schritten fortfahren; die eigentliche Arbeitserlaubnis selbst (also das physische Dokument), wird im Übrigen erst bei der Einreise selbst durch einen Immigration Officer erteilt – ein Funke Unsicherheit blieb also in jedem Fall übrig.

Nach zirka zwei Wochen kam schließlich die gute Nachricht – das LMIA war positiv und meiner Auswanderung und ihrer offiziellen Verkündigung im Kollegenkreis stand nun nichts mehr im Wege.

Außer natürlich unendlich viel zusätzlicher Papierkram…

 

Weiterlesen bei Schritt 2: Die Kündigung meines Arbeitsvertrages

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